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gewerbsmäßiger Züchter oder gewerblicher Züchter?

Autorenbild: Angela Hartmann
Angela Hartmann
5. Okt.
2 Min. Lesezeit

Ab wann bin ich ein gewerbsmäßiger Züchter und ab wann bin ich ein gewerblicher Züchter? Gibt es überhaupt Hobbyzüchter? Oder ist das nur ein nettes Wort? Hier klären wir einmal auf.



Jeder der planmäßig, regelmäßig und zum Verkauf bestimmt züchtet ist bereits ein gewerbsmäßiger Züchter. Bedeutet jeder der mehr als einen Wurf bekommen hat und nicht aus diesem mind. einen Welpen selber behalten hat ist kein Hobbyzüchter mehr. Bei einem gewerbsmäßigen Züchter ist es unerheblich wie viele Zuchttiere er hat.

Er kann bereits mit einer Hündin diesen Status erreichen. Hier muss die Zucht dann auch beim Gewerbeamt, Finanzamt angezeigt werden.


Denn jeder Züchter der einem Verband angeschlossen ist plant seine Verpaarungen, wird regelmäßig Welpen groß ziehen und 90% verkaufen. Somit ist das Wort Hobbyzüchter einfach nur ein nettes Wort um sich schön zu umschreiben. Jemand der mit einer Hündin zu Lebszeiten 6-8 Würfe macht der ist kein Liebhaber mehr, sondern er verfolgt ein gewisses Ziel. Jemand der ständige Wurfwiederholungen macht arbeitet auch nicht gezielt an einer Verbesserung oder an einem Ziel mit Weitblick, sondern es geht um Welpen die für den Verkauf bestimmt sind.




Ab wann ist man ein gewerblicher Züchter?


  • planmäßig, regelmäßig und zum Verkauf bestimmt züchtet

  • mind. 3 geschlechtsreife (hier ist nicht die Zuchttauglichkeit entscheidend, sondern beginn der ersten Hitze und bis zur Kastartion oder bis zum Tod.) Hündinnen hat oder mind. 3 Würfe im Jahr hat


Ja, viele denken, dass man viel mehr erfüllen muss um als gewerblicher Züchter zu gelten. Aber unsere Gesetze sehen das anders. Sobald man die oberen Punkte erfüllt muss man bei seinem zuständigen Veterinäramt eine amtliche Genehmigung beantragen,ein Gewerbe anmelden und sich beim Finanzamt melden.


Was benötige ich für eine amtliche Genehmigung? Für einen Antrag nach § 11 TierSchG

  • Sachkunde - fachliche Kenntnisse müssen nachgewiesen werden und jährliche Fort- und Weiterbildungen müssen gemacht werden

  • Fachgespräch beim Veterinäramt

  • Zuverlässigkeit - Führungszeugnis ohne Eintrag und die Zuchtvertreung muss das selbstverständlich auch haben.

  • Zeit für seine Tiere und die Aufzucht

  • Räumlichkeiten - genügend qm, Quarantäneraum, Trennmöglichkeit bei Infektionserkrankungen etc.

  • Zuchtvertretung - muss auch die gleiche Sachkunde und Zuverlässigkeit haben

  • Personal - mind. 1 sachkundige Person pro 5 Hunde

  • Nutzungänderung seines Objektes und der Räumlichkeiten.

  • Lärmschutzgutachten

  • Dokumentationspflichten


Darf ich in einem Wohngebiet, Mischgebiet oder Außengebiet eine gewerbliche Zucht betreiben?


Nein, da in einem reinen Wohngebiet eine gewerbliche Nutzung streng untersagt ist. In einem Mischgebiet wird aufgrund der Emissionswerte auch keine Hundezucht erlaubt werden und in einem Außengebiet wird es nur z.b zu einer Schweinezucht im kleinen Rahmen zusätzlich genehmigt.

Was bleibt also übrig?

Gewerbegebiet und Industriegebiet, aber aufgrund der zu erwartenden Lautstärke würde ich euch nur das Industriegebiet empfehlen. Halte ich das für notwendig? Nein, aber viele Ämter haben große Sorgen wenn sie eine Hundezucht, Hundepension oder Hundeschule lesen.


Deshalb haben wir unsere Hundeoase in einem Schwerindustriegebiet gefunden und sind direkt fußläufig am Wald gelegen.









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Besuchszeiten


Sonntag/Feiertage ist Familien- und Hundetag, hier haben wir frei.

Samstags sind unsere Bindungstermine zwischen den Welpen & unseren Familien.

Beratungen bieten wir gerne telefonisch an oder können einen Termin in der Woche vormittags anbieten.

Nur nach Terminvereinbarung!

Tierarzt

Unsere Zucht wird von

 

Herrn Dr. Schwarz aus Dormagen betreut.

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Tierklinik Anicura Bökelberg in Mönchengladbach

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Reproduktionsklinik

Dr. Blendinger im Hofheim am Taunus

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